Brandschutz

Brandschutz ist lebensrettend. Vor allem für Menschen, die bettlägrig sind. Ein Unglück wie 2008 in Vorarlberg mit 11 Toten beim Brand in einem Seniorenheim kann und darf es in Oberösterreich nicht geben. Das sind wir den Menschen schuldig.



Durch meine Kontakte zu den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, weiß ich, welche Wichtigkeit der vorbeugende Brandschutz hat. Alle Risikoobjekte in einer Gemeinde (z.B. Schulen, Altenheime, Kindergärten,…) sind dabei in einem eigenen Verzeichnis aufzulisten. Diese sogenannten Risikoobjekte müssen zumindest alle 3 Jahre ganz genau feuerpolizeilich kontrolliert werden. Hier dürfen die Gemeinden nicht nachlässig sein und durch Versäumnisse praktisch mit dem Feuer spielen. Die Gemeinden sollten gemeinsam mit den Einsatzorganisationen für Risikoobjekte immer wieder realistische Brandschutzübungen planen und Rettungsübungen durchführen. Nur durch eine gute Planung und Vorbereitung können Brandkatastrophen verhindert werden.



Vorbeugender Brandschutz kann Leben retten!

 

Wie brandsicher sind die Gebäude in ihrer Gemeinde, wenn es wirklich einmal brennt? Dieser brennenden Frage sind die Grünen Bad Ischl mit einer >>>Anfrage und einem >>>Antrag im Gemeinderat zum Thema Brandschutz nachgegangen.

 

Denn vorbeugender Brandschutz kann tatsächlich Menschenleben retten. Das zeigen gerade die dramatischen Bilder von Brandkatastrophen immer wieder ganz deutlich.

 

Am 1. April 2005 war es während der Unterrichtszeit bei einem gefährlichen >>>Garderobenbrand im Keller der Hauptschule 1 in Bad Ischl zu einer Beinahe-Katastrophe gekommen. Beim Eintreffen der ersten Löschtrupps der Feuerwehr hatten die LehrerInnen und die mehr als 200 SchülerInnen das Gebäude ohne jede Panik bereits geräumt. Wie es im Rahmen von Räumungsübungen oft geprobt worden war! Durch diese rasche Reaktion konnte auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung im bereits dicht verqualmten Keller verhindert werden.

 

Im Februar 2008 kamen bei einem tragisches >>>Feuerunglück in Egg im Bregenzer Wald 11 BewohnerInnen eines Senioren- und Pflegeheimes ums Leben. Der Brand hatte sich rasch ausgebreitet - alle Todesopfer waren bettlägerig und starben an Rauchgasvergiftungen.

 

 Im Sinne einer Risikominderung sollte es da wirklich keine Versäumnisse geben. Im Brandfall kommt gerade dem vorbeugenden Brandschutz eine ganz wichtige Bedeutung zu. Denn auch hier gilt: Vorbeugen ist leichter als (im Brandfall) löschen!

 


Vorbeugender Brandschutz


Denn gerade wo das Prinzip der Selbstrettung nicht funktioniert, also bei Pflegeheimen und Krankenhäusern, kommt dem vorbeugenden Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Dabei genügt es eben nicht, alleine den baulichen Brandschutz - also zum Beispiel die Rauch- und Brandabschnittsbildung – auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Auch der technische Brandschutz, also zum Beispiel das klaglose Funktionieren von Brandmeldeanlagen für eine Brandfrüherkennung mit richtiger Alarmierung, sowie der organisatorische Brandschutz und somit das richtige Verhalten des verantwortlichen Personals im Brandfall sind von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz wie 3 Zahnräder eines Getriebes gut ineinander greifen.

 

Grobe Fehler und Mängel beim vorbeugenden Brandschutz entscheiden bei einem Brand oft rasch über Leben und Tod. Das OÖ Feuerpolizeigesetzes (Oö. FPG) spricht aus diesem Grund eine sehr klare Sprache. So haben die Gemeinde bei Objekten der Risikogruppe – also etwa bei Schulen, Kindergärten, Altersheime, etc. – die gesetzliche Verpflichtung, zumindest alle 3 Jahre eine Feuerpolizeiliche Überprüfung durchzuführen. Wenn es die Brandsicherheit oder sonstige Umstände erfordern, kann der Bürgermeister jedoch auch jederzeit einen Auftrag zu einer solchen Überprüfung erteilen.

 


Rette sich wer kann!


Und wie hält es nun gerade ihre Gemeinde mit dem vorbeugenden Brandschutz?
Sind wirklich alle Gebäude ausreichend brandgeschützt? Oder gibt es gerad auch bei öffentlichen Gebäuden gravierende Mängel?

 

Durch die Bestimmungen des OÖ Feuerpolizeigesetzes besteht für den Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Örtliche Feuerpolizei ein klarer Handlungsauftrag. So muss für alle Risikoobjekte ein eigener Brandschutzplan vorgelegt und eine Brandschutzordnung erlassen werden.

 

Auch eine Auflistung aller Risikoobjekte in einer Gemeinde muss es geben. finden sind hier u.a. Hotels, Schulen, Kindergärten, Museen, Altersheime, Krankenhäuser, Wohnanlagen oder auch Produktionsstätten. Auffällig ist dabei, dass bei mancher dieser Risikoobjekte das gesetzliche 3-jährliche Überprüfungsintervall nicht eingehalten wurde. Bei einigen Objekten liegt diese Überprüfung oftmals schon viele 6 Jahre zurück.  Manche  Gebäude der Risikogruppe haben eine Feuerpolizeiliche Überprüfung überhaupt noch nie gesehen.

 

 

Abgebrannt?


Da brennt dann wirklich der Hut - bevor noch etwa brennt! Denn klar ist: Alle diese Objekte müssen rasch einer Feuerpolizeilichen Überprüfung unterzogen werden. Nur wenn mit dem baulichen, dem technischen und dem organisatorischen Brandschutz alle drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes aufeinander abgestimmt sind, kann man von einer größtmöglichen Brandsicherheit reden. Bei den Feuerpolizeilichen Nachschauen zur letzten Feuerpolizeilichen Überprüfung kommen trotzdem immer wieder zum Teil schwere Mängel beim Vorbeugenden Brandschutz ans Tageslicht.

 

Bei den Terminen zur Feuerpolizeilichen Überprüfung von Risikoobjekten kann und darf es in Zukunft keine Terminversäumnisse mehr geben. Das sind wir den Bewohnern in den Pflegeheimen und allen Kindern in den Kindergärten und Schulen einfach schuldig.



Meine Ziele für den Brandschutz. Dafür kämpfe ich!

 

  • Verbesserter Brandschutz in allen öffentlichen Gebäuden

  • Verzeichnis der Risikoobjekte (wie Schulen und Altenheime) in den Gemeinden

  • Feuerpolizeiliche Überprüfungen der Risikoobjekte zumindest alle 3 Jahre

  • regelmäßige Brandschutzübungen bei Risikoobjekten

  • geschulte Brandschutz-Referenten in jeder Gemeinde