Verkehrssicherheit

Verkehrspolitik kann Leben retten. Verkehrspolitik muss Leben retten.

 

Noch immer gibt es in Oberösterreich zu viele Verkehrstote. Denn nach wie vor wird auf vielen Straßen einfach viel zu schnell gefahren. Rücksichtslose Autoraser schlüpfen durch ein lückenhaftes Netz an Verkehrskontrollen. Als Kommunalpolitiker bin ich seit 1991 im Verkehrsausschuss tätig. So ist es mir nach zähen Verhandlungen gelungen, auf der B145 im Bereich von Bad Ischl eine gefährliche Unfallhäufungsstelle erfolgreich zu beseitigen.

Im OÖ Landtag werde ich als Grüner Verkehrs-Anwalt besonders auf die Verkehrsinteressen der Menschen eingehen. Dabei werde ich mich ganz speziell um die rasche Beseitigung von bekannten Unfallhäufungsstellen bemühen.

 

 

Keine weiteren Toten auf bekannten Unfallhäufungsstellen!

 

Auch in Oberösterreich ist die Anzahl der Verkehrsunfälle weiter erschreckend hoch. Dabei kommt es auf bestimmten Streckenabschnitten immer wieder zu gefährlichen Verkehrsunfällen. Oftmals sind dabei auch Todesopfer zu beklagen. Den zuständigen Behörden sind diese Unfallhäufungsstrecken oft seit längerem bekannt.

Das OÖ Verkehrssicherheitsprogramm 2006 hat ein klares Ziel – bis 2010 um 50% weniger Verkehrstote gegenüber dem Jahr 2000. Doch die angepeilten Zwischenziele wurden bisher jedes Jahr verfehlt. Auch heuer gibt es bereits 137 getötete VerkehrsteilnehmerInnen. Das angestrebte Ziel - unter 90 Verkehrstote im Jahr 2010 – ist mit den bisher ergriffenen Maßnahmen in weiter Ferne. Wenn bei der Verkehrssicherheit zu wenig getan wird, bezahlen dafür Menschen mit ihrem Leben. Es ist also höchste Zeit, wirkliche Maßnahmen zu ergreifen, die tatsächlich etwas bewirken.

 

 

Autoraser gefährden Menschenleben

 

Nach wie vor werden rund 40 Prozent der tödlichen Unfälle durch zu hohes Tempo verursacht. Bei einer Minderheit gilt das Auto-Rasen gilt leider immer noch als Kavaliersdelikt. Hier muss endlich mehr und schärfer kontrolliert werden. Zum Schutz der Mehrzahl der AutofahrerInnen. So sollten bekannte Unfallhäufungsstellen umgehend begutachtet und danach rasch beseitigt werden. Trotzdem können oftmals weder Einsatzkräfte noch lokale Politiker die zuständigen Behörden dazu bewegen, wirklich etwas zu unternehmen. Stattdessen wird die Angelegenheit zwischen Landesregierung und Bezirksbehörde hin- und hergeschoben. Diese Unfallhäufungsstrecken bleiben somit sehr gefährlich. Denn die getroffenen Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle erweisen sich meist als nicht ausreichend.

 Mit einem geeigneten Mix aus verschiedenen Maßnahmen müssen bekannte Unfallhäufungsstellen rasch und wirkungsvoll entschärft werden. Dabei kommen etwa Tempolimits in beiden Richtungen, Radarmessungen, Überholverbote oder auch Abbiegespuren zum Einsatz. So werden gefährliche Brennpunkte im Verkehr nachhaltig entschärft. Damit wir alle wieder sicher nach Hause kommen!

 

 

Meine Ziele für die Verkehrssicherheit. Dafür kämpfe ich!

 

  • Sicherheit und Menschenleben stehen an oberster Stelle!

  • Vision Zero - Keine weiteren Toten und Verletzten!

  • Mehr Geschwindigkeitskontrollen auf Raserstrecken!

  • Beseitigung von Unfallhäufungsstrecke durch nachhaltige Maßnahmen!

 

 

Wissen:

 

Unfallhäufungsstellen
gemäß Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)

 

BGBl.Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 518/1994

 

§ 96 StVO: Besondere Rechte und Pflichten der Behörde.

 

  • (1) Ereignen sich an einer Straßenstelle oder -strecke wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden, so hat die Behörde unverzüglich - insbesondere auf Grund von Berichten der Dienststellen von Organen der Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter Stellen, unter Durchführung eines Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten, Auswertung von Unfallverzeichnissen u. dgl. - festzustellen, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können; hierbei ist auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Forschung Bedacht zu nehmen. Das Ergebnis dieser

Feststellungen sind demjenigen, der für die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der Landesregierung mitzuteilen.

 

  • (1a) Als unfallverhütend festgestellte Maßnahmen sind unverzüglich zu verwirklichen; ist das nicht möglich, so hat die Stelle, die für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, der feststellenden Behörde und der Landesregierung die Umstände mitzuteilen, die diesen Maßnahmen entgegenstehen. Ist jedoch die Landesregierung oder der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Ergreifung der Maßnahme zuständig, so sind die der Maßnahme entgegenstehenden Umstände in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.

  • (1b) Die Landesregierung hat jährlich dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, sofern dieser nicht selbst für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, zu berichten,
    1. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,
    2. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie
    3. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden
    Maßnahme entgegenstehen.

Spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung einer Maßnahme ist auch über ihre Auswirkungen zu berichten.

 


Laut Definition der Abteilung Verkehrstechnik des Landes OÖ beruht die Bewertung einer Unfallstelle als Unfallhäufungsstelle auf drei Kriterien, von denen mindestens eine erfüllt sein muss.

 

Ein Knoten oder ein Streckenbereich bis zu einer Länge von 250 m ist als Unfallhäufungsstelle zu bezeichnen, wenn

 

  • sich an einer Stelle mindestens drei Unfälle mit Personenschaden pro Jahr ereignet haben oder

  • sich an einer Stelle mindestens drei gleichartige Verkehrsunfälle mit Personenschaden in drei Jahren ereignet haben (gleiche Beteiligungsgruppe, gleiche Richtung, gleiche Konfliktfläche u.a.) oder

  • sich an einer Stelle mindestens fünf Unfallereignisse in einem Jahr ereignet haben.

Örtlich zusammenhängende Unfallhäufungsstellen werden als eine Unfallhäufungsstrecke behandelt.